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Unsere Spezialität: Sachverständigenbüro für fachbezogene Gutachtenerstellung

Bei der Planung und Bauausführung kommt es häufig zu Störungen gegenüber dem geplanten und/oder kalkulierten Bauablauf. Hiervon können Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Planer gleichermaßen betroffen sein. Um die Ursachen bzw. Auswirkungen zu ergründen, ist die Erstellung von Gutachten zur Beurteilung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise sinnvoll bzw. erforderlich.

Durch die Beurteilung eines unabhängigen Dritten wird die eigene Argumentation gestützt und führt zu einem sichereren Auftreten gegenüber den Vertragspartnern.

Der Sachverständige sollte möglichst nicht erst im Streitfall zum Einsatz kommen. Es ist zu empfehlen, schon beim Auftreten einer unterschiedlichen Vertrags- beurteilung eine Sachverhaltsdarstellung zu veranlassen. Die friedensstiftende Wirkung mit Vorlage einer gutachterlichen Beurteilung ist nicht zu unterschätzen und führt in den überwiegenden Fällen zur Verbesserung des Betriebsklimas und Verständnis der Vertragspartner untereinander. Die frühzeitige Einbindung des Sachverständigen ist dabei sehr wichtig. Durch Vorlage von Gutachten können Auseinandersetzungen im Vorfeld vermieden werden.

Falls keine Einigung mit dem Vertragspartner zu erzielen ist, kann die Vorlage eines Gutachtens und die Einbindung eines unabhängigen Dritten als Sachverständiger Zeuge auch bei gerichtlichen Verfahren vorteilhaft genutzt werden.

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